Russland-Sanktionen: Prüfpflicht jetzt auch für Händler

Die Russland-Sanktionen konfrontieren viele Unternehmen erstmals mit Prüfpflichten – denn auch Alltagsgüter wie Kinderkleidung können unter das Embargo fallen.

Ende Februar traten die EU-Sanktionen gegen Russland in Kraft, die Import- sowie Exportgeschäfte unter neue Bedingungen stellen und fast im Wochenrhythmus weiter verschärft werden.

So hat der Rat der Europäischen Union Mitte März auch Luxusgüter unter die Sanktionen gestellt (Verordnung (EU) 2022/428). Damit ist es verboten, diese unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen in Russland zu verkaufen, zu liefern oder zu verbringen. Das Verbot schließt explizit auch den Verkauf zur Verwendung in Russland ein – gerade dieser Punkt hat für alle Händler, im stationären wie auch Online-Handel, eine hohe Relevanz.

Alltagsgüter werden zu sanktionierten Luxusgütern

Die Verordnung regelt auch, was unter einem Luxusgut zu verstehen ist und ab welchem Betrag ein Produkt in diese Kategorie fällt. Und die Liste ist umfangreicher als vielleicht vermutet: So gilt z.B. für Kinderkleidung, Porzellan, Uhren, Tennisschläger sowie Ski eine Grenze von 300 Euro und für Haushaltsgeräte wie Kühl- und Gefrierschränke, Wasch- oder Kaffeemaschinen von 750 Euro. Ab 1.500 Euro gelten Musikinstrumente als Luxusgut.

Es drohen empfindliche Strafen

Die EU-Sanktionen gegen Russland sind unmittelbar geltendes Recht und müssen auch ohne behördliche Anweisung eingehalten werden – hierauf weist das Bundesfinanzministerium explizit hin. Andernfalls drohen empfindliche Strafen. Gleichzeitig schreibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: „Es besteht kein Totalembargo. Die von der EU beschlossenen Sanktionen sind zielgenau formuliert und Ergebnis einer sorgfältigen politischen Abwägung. Diese verfolgt das Ziel, hohen wirtschaftlichen Druck auf die Russische Föderation auszuüben und dabei die Schäden für die europäische Wirtschaft so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet auch: Geschäftsbeziehungen, die nicht verboten sind, sind weiterhin erlaubt.“

Während Finanzinstitute und andere Verpflichtete des Geldwäschegesetzes es gewohnt sind, ihre Kunden vor einem Geschäftsabschluss und im Laufe des Kauf- bzw. Abwicklungsprozesses mittels Anti-Geldwäsche-Software zu identifizieren und zu überprüfen, ist das Thema für viele andere Unternehmen Neuland: Bis zum Inkrafttreten der Sanktionen gegen Russland waren sie nicht verpflichtet, entsprechende Compliance-Vorgaben einzuhalten und verfügen folglich auch nicht über KYC-Prozesse (Know Your Customer).

Geldwäscheprävention – kenne deinen Kunden

Zu den Verpflichteten aus dem Geldwäschegesetz (GwG) zählen nicht nur Banken, Kreditinstitute und Finanzdienstleister, sondern auch selbstständige Gewerbetreibende, Notare, Goldhändler und viele mehr. Bei der wirksamen Prävention kann eine digitale Know-Your-Customer-Lösung (KYC) helfen.
Tipp!

So lernen Sie Ihre Kunden kennen

Mit Blick auf die Sanktionen sind Unternehmen gefordert, Geschäftsbeziehungen mit russischen Kunden und Lieferanten schnell, gründlich und rechtskonform zu prüfen – und zwar sowohl neue als auch bestehende Verhältnisse. Eine manuelle Prüfung der Listen (PEP- und Sanktionslisten) ist dabei schlicht nicht leistbar: Zu groß ist der Kreis des Sanktionierten, ganz abgesehen von der hohen Anzahl der verschiedenen nationalen und internationalen Prüflisten sowie den dynamischen Veränderungen. So hat die EU alleine in der ersten Kriegswoche mehr als 700 Personen mit Embargos belegt: darunter auch Oligarchen, aber hauptsächlich Duma-Abgeordnete. Welcher Einzelhändler kann da ohne technische Unterstützung den Überblick behalten?

Mit dem PASS KYC Check können im Rahmen einer Online-Abfrage sekundenschnell Personendaten gegen Sanktionslisten geprüft und die Ergebnisse als Nachweis digital archiviert werden.

PASS KYC Check

Der PASS KYC Check prüft die Daten einfach, unkompliziert und pragmatisch auf Basis von anerkannten und etablierten Datenquellen z.B. der EU, der UN und der USA. Geben Sie einfach den zu überprüfenden Namen in das Suchfeld ein oder laden Sie gleich mehrere Datensätze in einer Excel-Datei hoch und Sie erhalten, wie bei einer Google-Suche, wenige Sekunden später das Prüfergebnis zu den Personen angezeigt. Als Nachweis, dass sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind und eine Prüfung vorgenommen haben, können Sie sich das Prüfungsergebnis bequem als PDF-Dokument ausgeben lassen. Ebenso einfach wie die Bedienung des PASS KYC Checks sind auch Nutzungsmodelle: Einzel- oder Sammelabfragen, Abfragen mit festem Kontingent oder auch ein Abonnement mit monatlichem Kontingent. Ihre Daten sind bei PASS in guten Händen. In unseren deutschen Bankrechenzentren verarbeiten wir für mehr als 50 Banken täglich mehrere Millionen Transaktionen und sind dabei hohen Standards wie dem Bankgeheimnis, DSGVO, BAIT, MaRisk, BSI-Grundschutz, ISO 27001 und IDW PS 951 verpflichtet.
Tipp!

Damit lassen sich die aus den Russland-Sanktionen resultierenden Prüfpflichten unkompliziert sowie rechtskonform erfüllen und Sie können sicher sein, dass Sie keine Straftat begehen, indem Sie Waren an sanktionierte Personen verkaufen.


Bildquelle: Shutterstock

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