Open Data in Behörden: Nutzen & Perspektiven

Welchen Nutzen kann Open Data für Behörden erzielen und wo steht Deutschland?

Ungeachtet der Herausforderungen, die es im Zuge der Bereitstellung der Daten zu lösen gilt, steht weiterhin das von McKinsey prognostizierte enorme Potenzial von Open Data im Raum. Welche Anwendungen sind denkbar? Wie kann mit den Daten Wertschöpfung betrieben werden? Welchen Nutzen könnte die Verwaltung erzielen?

Beitragsserie: Open Data

Nutzenkategorien

Grundsätzlich lässt sich der Nutzen offener Daten in drei Kategorien einteilen:

  • Direkter Nutzen
    • Die bis dato wohl umfangreichste direkte Wertschöpfung in Bezug auf Open Data konnte durch die Öffnung des GPS für die zivile Nutzung im Jahr 1983 realisiert werden. Damals war eine Linienmaschine der Korean Airlines unbeabsichtigterweise vom Kurs abgekommen und wurde von russischen Abfangjägern im sowjetischen Luftraum abgeschossen. Milliardenschwere Unternehmen wie Garmin oder TomTom haben ihr Geschäftsmodell auf die Veredlung der GPS-Daten ausgelegt und in unzähligen weiteren Produkten und Dienstleistungen kommen GPS-Daten zum Einsatz.
  • Indirekter Nutzen
    • Open Data kann auch indirekten Nutzen entfalten, indem die Daten von Unternehmen genutzt werden, um smarte(re) Entscheidungen zu treffen. So könnte ein geographisches Informationssystem, das mit offenen Daten gefüttert wird, zu klugen Standortentscheidungen führen. Ein Unternehmer, der beispielsweise ein Café eröffnen möchte, würde hierfür Indikatoren wie die Bewegungsströme von Fußgängern, den Anteil an jungen Bewohnern oder die Anzahl an neu eröffneten Restaurants in den letzten Jahren zu Rate ziehen.
  • Smarte und transparente Verwaltung
    • Open Data kann auch helfen, dass die Verwaltung effizienter arbeitet. So hat die Veröffentlichung von Beschaffungen im Vereinigten Königreich dazu geführt, dass vier Millionen Pfund (rund 44 Millionen Euro) gespart werden konnten, indem mit Hilfe eines Datenabgleichs identifiziert wurde, dass unterschiedliche Verwaltungseinheiten eine identische (und sehr teure) Marktstudie im IT-Umfeld erworben hatten. Im kommenden Jahr wurde die Studie lediglich einmal für diverse Einheiten erworben.
    • San Francisco wiederum hat vermeldet, dass nach der Veröffentlichung von offenen Daten die Telefonanfragen von Bürgern und Unternehmen um mehr als 20 Prozent zurückgegangen sind – damit konnten Kosteneinsparungen in Höhe von einer Millionen Dollar realisiert werden.
    • Offene Daten können auch einen gewichtigen Beitrag zu mehr Transparenz leisten: So hat eine NGO in Mexiko auf der Basis offener Daten, die durch das Erziehungsministerium veröffentlicht wurden, herausgefunden, dass mehr als 1.400 Lehrer über 100 Jahre alt sind und alle am 12. Dezember geboren wurden. Diese „Karteileichen“ wurden in Reaktion auf die Veröffentlichung des Berichtes beseitigt und entsprechende Einsparungen realisiert.

Wo steht Deutschland?

Auch die Bundesregierung hat die Bedeutung offener Daten erkannt und aus diesem Grund das E-Government-Gesetz um den Paragraphen 12a mit dem klingenden Titel „Offene Daten der Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung“ ergänzt. Nun sind die Länder gefordert, eigene Open-Data-Gesetze zu erarbeiten.

Problematisch bei der Bundesregelung ist aber, dass der Paragraph keinen individuellen Anspruch auf die Veröffentlichung von Daten enthält (im Gegensatz zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, bei dem ein solches Recht vorgesehen ist). Damit ist ein wichtiges Korrektiv zu einer reinen Selbstverpflichtung nicht gegeben. Weiterhin dürfen nur die Daten, die „ausschließlich Tatsachen enthalten, die außerhalb der Behörde liegende Verhältnisse betreffen“ (Paragraph 12a, Abschnitt 1), veröffentlicht werden. Die in der Gesetzesbegründung formulierte „Chance auf mehr Teilhabe interessierter Bürgerinnen und Bürger und eine intensivere Zusammenarbeit der Behörden mit diesen“ dürfte mit dieser Ausnahmeregelung nur schwerlich erreicht werden.

Weiterhin gilt es zu beachten, dass der Bund bereits ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen hat. Insofern wäre es zu überlegen, die Vorgaben zur Bereitstellung von offenen Daten dort einzuarbeiten. Dies hätte den gewichtigen Vorteil, dass der Transparenzgedanke im Zusammenhang mit Open Data gestärkt würde (das E-Government-Gesetz ist bislang ein rein informationstechnisch geprägtes Gesetz). Für die Länder wäre dieser Ansatz ein gangbarer Weg, um die Zielsetzung des Bundes aufzugreifen und in einen besseren Rahmen zu überführen.

Ungeachtet dieser rechtlichen Überlegungen haben der Bund, die Länder und etliche Kommunen bereits eigene Open-Data-Portale ins Leben gerufen und befüllen diese sukzessive mit Datensätzen.

Was kommt?

Für die öffentliche Verwaltung könnte die konsequente Anwendung der Open-Data-Prinzipien einen gewichtigen Beitrag leisten, die Transparenz zu erhöhen, die Teilhabe zu fördern, neue Kooperationsformen zu ermöglichen und den Austausch innerhalb der Verwaltung zu intensivieren. Wie bereits erwähnt sind die gegenwärtigen rechtlichen Vorgaben aber nur bedingt geeignet, diese Zielsetzung zu unterstützen. Insofern könnte es hilfreich sein, entsprechende Korrekturen vorzunehmen (Einarbeitung der Open-Data-Regelungen in das Informationsfreiheitsgesetz; Abbau von Ausnahmetatbeständen).

Unabhängig davon ist es aber unmöglich vorherzusagen, welche konkreten (wirtschaftlichen) Auswirkungen die Open-Data-Bewegung haben wird. Im Jahre 1983 konnte auch niemand voraussehen, dass die Öffnung der GPS-Daten für die zivile Nutzung eines Tages helfen würde, entlaufene Hunde (mit Hilfe eines passenden Halsbands) zu orten und wiederzufinden.


Bildquelle: Shutterstock

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